Markenrecherche
Eine Marke (alte Bezeichnung Warenzeichen)
ist ein gewerbliches Schutzrecht, mit dem man sich das exklusive
Verwendungsrecht an einen Namen, einer Bezeichnung und/oder einem
Logo sichern kann. Als Marke schützen
kann man:
- Begriffe (NIVEA, PAMPERS,
GOOGLE) = Wortmarke
- Grafiken = Bildmarke sowie
- die Kombination aus Beidem = Wort/Bildmarke
Wichtig für die Eintragungsfähigkeit ist, dass die
Marke eine schöpferische
Leistung darstellt. Aus diesem Grunde sind Begriffe,
die zum sog. Allgemeineigentum zählen (z.B.
Obst- und Gemüse -Großhandlung, Deckenleuchte, Programmierservice)
in der Regel nicht schutzfähig. Als Faustregel gilt: Der
Markenname darf das Produkt bzw. die Dienstleistung, die unter
diesem Namen
angeboten werden soll, nicht beschreiben. Also: je abstrakter
der Begriff, desdo höher die Wahrscheinlichkeit für
die Eintragungsfähigkeit.
Sehr
wichtig ist es, sicherzustellen, dass die Marke noch nicht
vom Mitbewerb für den gleichen Verwendungszweck geschützt
ist. Denn dies kann zur Zurückweisung der Markenanmeldung
durch den Prüfer und zu Regressforderungen des Schutzrechteigentümers
führen.
Aus diesem Grund sollte vor der Anmeldung stets überprüft
werden, ob in den Ländern, in denen man die entsprechende
Ware bzw. Dienstleistung anbieten möchte, bereits Schutzrechte
bestehen.
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